Grundschuld
Das Pfandrecht deiner Bank an der Immobilie.
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das der finanzierenden Bank als Sicherheit für das Darlehen dient und in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird. Kannst du nicht mehr zahlen, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen und sich aus dem Erlös bedienen, vorrangig vor nachrangig eingetragenen Gläubigern.
Der Unterschied zur historisch älteren Hypothek: Eine Hypothek ist immer an eine bestimmte, bezifferte Forderung gebunden und sinkt automatisch mit jeder Tilgungszahlung. Die Grundschuld ist davon abstrakt — sie bleibt in ihrer eingetragenen Höhe bestehen, unabhängig vom tatsächlichen Darlehensstand, und wird nur über einen separaten Sicherungsvertrag mit dem konkreten Darlehen verknüpft. Das macht sie flexibler, etwa bei einer Umschuldung, weshalb sie heute praktisch die einzige noch verwendete Form ist.