Grundbuch
Das amtliche Verzeichnis aller Rechte an einem Grundstück.
Das Grundbuch ist das amtliche, öffentliche Register, in dem alle Rechte an einem Grundstück verzeichnet sind. Es gliedert sich in vier Teile: Das Bestandsverzeichnis beschreibt Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks. Abteilung I zeigt den oder die Eigentümer. Abteilung II listet Lasten und Beschränkungen — Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte. Abteilung III enthält Grundschulden und Hypotheken, also die Bankensicherheiten.
In der Praxis wird Abteilung II erfahrungsgemäß am schnellsten überflogen, dabei entscheidet gerade sie darüber, was du mit dem Grundstück tatsächlich anfangen kannst — ein eingetragenes Wegerecht für den Nachbarn oder ein lebenslanges Wohnrecht für die Voreigentümerin verändert die Nutzung erheblich, unabhängig vom Kaufpreis. Ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) sollte vor jedem Kaufvertrag vollständig gelesen werden, nicht nur überflogen.