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ImmobilienFinanzierung

Nachrangdarlehen

Ein Darlehen, dessen Grundschuld im Grundbuch hinter einer anderen steht.

Die Reihenfolge der Grundschulden in Abteilung III des Grundbuchs entscheidet über die Verteilung des Erlöses im Verwertungsfall. Wer an zweiter Stelle steht, bekommt nur, was nach vollständiger Befriedigung des ersten Rangs übrig bleibt — bei einem schwachen Versteigerungserlös also möglicherweise nichts. Diesen Risikoaufschlag preist der Nachranggläubiger ein.

Typisch ist die Konstellation bei einer nachträglichen Modernisierung, bei Förderdarlehen, die bewusst im Nachrang stehen, oder bei einer zweiten Bank, die den Eigenkapitalanteil aufstockt. Wichtig ist die Wechselwirkung: Eine bestehende Nachrangfinanzierung erschwert eine spätere Umschuldung des vorrangigen Darlehens, weil der Nachranggläubiger dem Rangtausch zustimmen muss.

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