Löschungsbewilligung
Die Erklärung des Gläubigers, mit der ein eingetragenes Recht im Grundbuch gelöscht werden darf.
Der Ablauf ist standardisiert, aber zeitkritisch: Der Notar fordert bei der Bank des Verkäufers die Löschungsunterlagen an, die Bank gibt sie treuhänderisch heraus — meist unter der Auflage, dass ein bestimmter Betrag aus dem Kaufpreis direkt an sie fließt, um das Restdarlehen abzulösen. Erst wenn diese Kette steht, erklärt der Notar die Fälligkeit.
Verzögerungen entstehen hier häufiger als an jeder anderen Stelle des Kaufprozesses, insbesondere wenn der Verkäufer bei mehreren Banken finanziert hat oder ein Institut langsam arbeitet. Weder Käufer noch Notar können daran etwas beschleunigen. Wer einen fixen Umzugstermin plant, sollte diese Unsicherheit von vornherein einkalkulieren.