Rangfolge im Grundbuch
Die Reihenfolge, in der eingetragene Rechte im Verwertungsfall bedient werden.
Für die finanzierende Bank ist der erste Rang der Normalfall — sie will im Fall einer Zwangsversteigerung als Erste aus dem Erlös bedient werden. Deshalb müssen alte Grundschulden des Verkäufers vor oder mit der Auszahlung gelöscht werden und deshalb hängt die Kaufpreisfälligkeit an den Löschungsunterlagen.
Rangänderungen sind möglich, brauchen aber die Zustimmung des Betroffenen: Wer im Rang zurücktritt, verschlechtert seine Position. Praktisch relevant wird das bei Förderdarlehen im Nachrang, bei einer zweiten Finanzierungsrunde für eine Sanierung und bei Umschuldungen. Auch Rechte in Abteilung II wie ein Wohnrecht haben einen Rang — ein Wohnrecht vor der Grundschuld kann die Finanzierbarkeit des Objekts erheblich einschränken.