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ImmobilienKosten & Steuern

Grundbuchkosten

Gebühren des Grundbuchamts für Eintragungen — Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuld.

Jeder Eintragungsvorgang wird gesondert berechnet. Beim typischen Kauf sind es drei: die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs, die spätere Umschreibung des Eigentums und die Eintragung der Grundschuld zugunsten der Bank. Wird eine alte Grundschuld des Verkäufers gelöscht, kommt eine weitere Gebühr hinzu, die üblicherweise der Verkäufer trägt.

Ein Detail mit realem Sparpotenzial betrifft die Anschlussfinanzierung: Eine bestehende Grundschuld kann bei einem Bankwechsel abgetreten statt neu bestellt werden — das ist meist günstiger als Löschung und Neueintragung. Wer nach vollständiger Tilgung die Grundschuld löschen lässt, zahlt dafür ebenfalls Gebühren; sie stehen zu lassen kann sinnvoll sein, wenn später erneut finanziert werden soll.

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