Grunderwerbsteuer
Landessteuer auf den Immobilienkauf, 3,5 bis 6,5 Prozent.
Die Grunderwerbsteuer fällt bei praktisch jedem Grundstücks- oder Immobilienerwerb an und wird auf den vollständigen Kaufpreis berechnet — inklusive fest eingebauter Bestandteile, aber ohne bewegliches Zubehör wie eine Einbauküche, sofern diese im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen wird. Der Steuersatz ist seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache und reicht von 3,5 Prozent (Bayern, Sachsen) bis 6,5 Prozent (unter anderem Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Das Finanzamt verschickt den Steuerbescheid einige Wochen nach der notariellen Beurkundung, die volle Summe ist dann innerhalb der gesetzten Frist in einem Betrag fällig — eine Ratenzahlung ist nicht vorgesehen. Erst nach vollständiger Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornimmt. Die Grunderwerbsteuer ist damit nicht nur eine Kostenposition, sondern auch ein Zeitfaktor im gesamten Ablauf.