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ImmobilienGrundbuch

Hypothek

Ein Grundpfandrecht, das fest an eine bestimmte Forderung gekoppelt ist.

Der Unterschied ist die Akzessorietät: Die Hypothek existiert nur, solange und soweit die gesicherte Forderung besteht. Die Grundschuld dagegen ist unabhängig von der Forderung und wird erst über die Sicherungszweckerklärung mit ihr verknüpft — was sie für Banken deutlich einfacher wiederverwendbar macht, etwa für eine spätere Modernisierungsfinanzierung.

Umgangssprachlich wird „Hypothek" bis heute als Synonym für jeden Immobilienkredit verwendet, auch in Vergleichsportalen und Werbetexten. Im Grundbuch steht in aller Regel trotzdem eine Grundschuld. Wer eine echte Hypothek in einem alten Grundbuchblatt findet, sollte den Stand der gesicherten Forderung klären — sie kann bereits weitgehend erloschen sein.

Umgangssprachlich wird „Hypothek“ bis heute für jeden Immobilienkredit verwendet — im Grundbuch steht heute aber fast immer eine Grundschuld, weil sie für Banken deutlich flexibler ist.

Sortieren nach:

Hypothek

Bindung an die Forderung
Fest gekoppelt (akzessorisch)
Verhalten bei Tilgung
Sinkt automatisch mit der Restschuld
Wiederverwendbarkeit
Nicht ohne Weiteres für neue Kredite nutzbar
Verbreitung heute
Selten, meist nur in alten Grundbuchblättern
Löschung
Erlischt weitgehend mit der Forderung

Grundschuld

Bindung an die Forderung
Unabhängig, nur über Sicherungszweckerklärung verknüpft
Verhalten bei Tilgung
Bleibt in voller Höhe bestehen
Wiederverwendbarkeit
Leicht wiederverwendbar, z. B. für eine spätere Modernisierung
Verbreitung heute
Standard im heutigen Bankgeschäft
Löschung
Muss aktiv gelöscht werden, auch nach vollständiger Tilgung

Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.