Hypothek
Ein Grundpfandrecht, das fest an eine bestimmte Forderung gekoppelt ist.
Der Unterschied ist die Akzessorietät: Die Hypothek existiert nur, solange und soweit die gesicherte Forderung besteht. Die Grundschuld dagegen ist unabhängig von der Forderung und wird erst über die Sicherungszweckerklärung mit ihr verknüpft — was sie für Banken deutlich einfacher wiederverwendbar macht, etwa für eine spätere Modernisierungsfinanzierung.
Umgangssprachlich wird „Hypothek" bis heute als Synonym für jeden Immobilienkredit verwendet, auch in Vergleichsportalen und Werbetexten. Im Grundbuch steht in aller Regel trotzdem eine Grundschuld. Wer eine echte Hypothek in einem alten Grundbuchblatt findet, sollte den Stand der gesicherten Forderung klären — sie kann bereits weitgehend erloschen sein.
Umgangssprachlich wird „Hypothek“ bis heute für jeden Immobilienkredit verwendet — im Grundbuch steht heute aber fast immer eine Grundschuld, weil sie für Banken deutlich flexibler ist.
Hypothek
- Bindung an die Forderung
- Fest gekoppelt (akzessorisch)
- Verhalten bei Tilgung
- Sinkt automatisch mit der Restschuld
- Wiederverwendbarkeit
- Nicht ohne Weiteres für neue Kredite nutzbar
- Verbreitung heute
- Selten, meist nur in alten Grundbuchblättern
- Löschung
- Erlischt weitgehend mit der Forderung
Grundschuld
- Bindung an die Forderung
- Unabhängig, nur über Sicherungszweckerklärung verknüpft
- Verhalten bei Tilgung
- Bleibt in voller Höhe bestehen
- Wiederverwendbarkeit
- Leicht wiederverwendbar, z. B. für eine spätere Modernisierung
- Verbreitung heute
- Standard im heutigen Bankgeschäft
- Löschung
- Muss aktiv gelöscht werden, auch nach vollständiger Tilgung
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.