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ImmobilienFinanzierung

Sicherungszweckerklärung

Der Vertrag, der festlegt, welche Forderungen die eingetragene Grundschuld genau absichert.

Eine Grundschuld ist im deutschen Recht abstrakt — sie steht im Grundbuch, ohne zu sagen, wofür sie haftet. Erst die Sicherungszweckerklärung verknüpft sie mit einer konkreten Forderung. Genau dort entscheidet sich, ob nur das Immobiliendarlehen abgesichert ist oder auch der Dispo, ein Autokredit oder künftige Forderungen der Bank gegen dich.

Die weite Fassung („alle bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung") ist bankseitig Standard und für sich nicht unzulässig. Sie hat aber eine Konsequenz, die selten mitgedacht wird: Auch nach vollständiger Rückzahlung des Immobilienkredits bleibt die Grundschuld als Sicherheit für anderes bestehen, bis die Bank sie freigibt.

Praktisch relevant wird das beim Verkauf, bei einem Bankwechsel oder wenn die Immobilie später als Sicherheit für etwas anderes dienen soll. Bei einer eng auf das konkrete Darlehen begrenzten Erklärung besteht nach Volltilgung ein klarer Anspruch auf Löschungsbewilligung — bei weiter Fassung ist das Verhandlungssache.

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