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ImmobilienFinanzierung

Grundschuldbestellung

Der notarielle Vorgang, mit dem die Grundschuld für die Bank im Grundbuch eingetragen wird.

Ohne eingetragene Grundschuld zahlt keine Bank aus. Der Notar beurkundet die Bestellung, meldet sie beim Grundbuchamt an und bestätigt der Bank den Eingang des Antrags — häufig genügt dieser Zwischenstand für die Auszahlung, weil der Rang damit gesichert ist.

Zwei Klauseln verdienen Aufmerksamkeit. Erstens die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung: Sie erspart der Bank im Ernstfall den Weg über ein Gerichtsverfahren, weil die Urkunde selbst als Vollstreckungstitel wirkt. Zweitens die häufig enthaltene persönliche Haftungsübernahme, die die Vollstreckung über die Immobilie hinaus auf das übrige Vermögen erstreckt. Beides ist marktüblich und nicht per se unfair, sollte aber bewusst unterschrieben werden — die Tragweite geht über das Objekt hinaus.

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