Umkehrhypothek
Ein Darlehen an ältere Eigentümer, das nicht laufend getilgt wird, sondern erst beim Verkauf oder im Erbfall aus dem Immobilienwert zurückgezahlt wird.
Weil keine laufende Tilgung erfolgt, wachsen Zins und Schuld über die Jahre an — die Restschuld kann am Ende einen erheblichen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Anbieter kalkulieren vorsichtig und zahlen daher deutlich weniger aus als der Verkehrswert; je jünger die Eigentümer, desto niedriger die Auszahlung im Verhältnis.
Für die Entscheidung sind drei Punkte zentral: was mit der Immobilie im Erbfall geschieht, ob eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist, falls die Schuld den Wert übersteigt, und wie Instandhaltung geregelt ist. Wie bei Verrentung und Teilverkauf lohnt der nüchterne Vergleich mit einem klassischen Darlehen auf die lastenfreie Immobilie — dieses ist bei ausreichender Kapitaldienstfähigkeit fast immer günstiger.