Umschuldung
Ein laufendes Darlehen wird durch ein neues, meist günstigeres abgelöst — oft bei einer anderen Bank.
Umschuldung und Anschlussfinanzierung werden oft verwechselt. Die Anschlussfinanzierung setzt nach dem regulären Ende der Zinsbindung an, die Umschuldung greift in einen laufenden Vertrag ein. Solange die Zinsbindung läuft, kann die Bank für den entgangenen Zinsgewinn eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen — die kann fünfstellig sein und frisst die Ersparnis häufig komplett auf.
Eine wichtige Ausnahme: Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung vereinbart war, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einer 15- oder 20-jährigen Zinsbindung entsteht damit ab Jahr zehn ein Ausstiegsfenster, das viele Kreditnehmer nicht kennen.
Beim Wechsel zu einer anderen Bank fallen zusätzlich Kosten für die Abtretung oder Neubestellung der Grundschuld an — meist einige hundert Euro Notar- und Grundbuchgebühren. Die sind gering, aber sie gehören in den Vergleich, weil sie bei kleinen Restschulden den Zinsvorteil relativieren.
Umschuldung greift in einen laufenden Vertrag ein, während dessen Zinsbindung normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird — außer in zwei Ausnahmefällen.
Läuft deine Zinsbindung noch?
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.