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ImmobilienGrundbuch

Briefgrundschuld und Buchgrundschuld

Zwei Formen der Grundschuld.

Die Briefform erlaubt es, das Recht ohne Grundbucheintragung zu übertragen — der Brief wird schlicht weitergegeben. Das war früher praktisch, ist heute aber vor allem ein Risiko: Geht der Brief verloren, muss er in einem gerichtlichen Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden, was Monate dauert und Kosten verursacht. Die Buchgrundschuld ist deshalb heute die Regel.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie taucht die Briefform noch regelmäßig bei älteren Eintragungen auf. Relevant wird sie genau dann, wenn eine alte Grundschuld gelöscht werden soll und der Brief nicht auffindbar ist — ein Punkt, der den Zeitplan bis zur Fälligkeit erheblich verschieben kann. Danach zu fragen, bevor ein Termin steht, kostet nichts.