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ImmobilienKaufvertrag

Lastenfreistellung

Die Zusage, dass alte Grundschulden gelöscht werden.

Ist eine Immobilie noch mit der Grundschuld eines fremden Darlehens des Verkäufers belastet, muss diese vor oder mit dem Verkauf gelöscht werden — sonst würdest du ein Objekt kaufen, das weiterhin für die Schulden des Vorbesitzers haftet. Die Lastenfreistellung regelt genau das: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Löschungsbewilligung der eingetragenen Gläubiger beizubringen, meist finanziert aus dem eingehenden Kaufpreis.

In der Praxis läuft das über den Notar: Ein Teil des Kaufpreises fließt direkt an die Bank des Verkäufers, um deren Darlehen abzulösen, im Gegenzug erteilt die Bank die Löschungsbewilligung für ihre Grundschuld. Diese Abwicklung ist einer der Gründe, warum der Notar die Fälligkeitsmitteilung erst verschickt, wenn er die Löschungsunterlagen vorliegen hat oder ihre Beschaffung sicher organisiert ist.

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