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ImmobilienFinanzierung

Finanzierung bei Erbbaurecht

Die Finanzierung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden.

Weil das Erbbaurecht zeitlich befristet ist, sinkt sein Wert mit abnehmender Restlaufzeit — und damit auch die Beleihbarkeit. Viele Banken verlangen, dass die Restlaufzeit die Darlehenslaufzeit deutlich übersteigt; bei kurzen Restlaufzeiten wird die Finanzierung schwierig oder teuer. Zusätzlich muss der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld zustimmen.

Für die Kaufentscheidung sind neben der Restlaufzeit die Höhe und Anpassungsmechanik des Erbbauzinses maßgeblich sowie die Regelung zur Entschädigung des Gebäudes bei Vertragsende. Der niedrigere Kaufpreis gegenüber Volleigentum ist kein Rabatt, sondern der Gegenwert für diese Einschränkungen — er gehört zusammen mit dem kapitalisierten Erbbauzins gerechnet.

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