Gewerbemietvertrag
Der Vertrag über gewerblich genutzte Räume — mit deutlich weniger gesetzlichem Mieterschutz als bei Wohnraum.
Für Gewerberaum gelten nur die allgemeinen Mietvorschriften des BGB, nicht die besonderen Schutzvorschriften für Wohnraum wie die Sozialklausel, geschützte Kündigungsfristen oder Grenzen für Mieterhöhungen. Vermieter und Mieter können deshalb weit freier verhandeln, was im Vertrag steht — und müssen es auch, weil das Gesetz seltener eingreifend „rettet“, wenn eine Regelung fehlt.
Praktisch bedeutet das: Jede wichtige Frage — Instandhaltung, Konkurrenzschutz, Sortimentsbindung, Verlängerungsoptionen — muss aktiv ausgehandelt und aufgeschrieben werden. Wer sich auf gesetzliche Auffangregeln verlässt wie bei einer Wohnung, findet oft keine.
Relevanz je nach Rolle
- Vermieter
- Mehr Gestaltungsfreiheit als bei Wohnraum, dafür auch mehr Verantwortung, jede wichtige Regelung selbst im Vertrag festzuhalten.
- Mieter
- Wer hier nichts aushandelt, hat später kaum gesetzlichen Rückhalt.