ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht
Untervermietung (Gewerbe)
Die Weitergabe angemieteter Flächen an einen Dritten.
Für den Mieter ist Untervermietung ein Flexibilitätsinstrument bei Flächenüberhang, für den Vermieter ein Kontrollverlust: Nutzung, Bonität und Wirkung auf den Mietermix liegen dann nicht mehr in seiner Hand. Übliche Kompromisse sind ein Zustimmungsvorbehalt mit Verweigerungsrecht aus wichtigem Grund oder eine Erlaubnis nur für verbundene Unternehmen.
Für Käufer ist relevant, wer tatsächlich in den Flächen sitzt. Eine Immobilie mit einem bonitätsstarken Hauptmieter, der in erheblichem Umfang untervermietet hat, hat ein anderes Risikoprofil als der Mietvertrag vermuten lässt — spätestens beim Auslaufen des Hauptmietvertrags wird sichtbar, welche Nutzer wirklich bleiben.