Laufzeit und Optionsrecht
Gewerbemietverträge werden meist befristet abgeschlossen, oft mit einseitigen Verlängerungsoptionen zugunsten des Mieters.
Für den Eigentümer bedeutet eine lange Restlaufzeit mit bonitätsstarkem Mieter planbaren Ertrag; eine kurze Restlaufzeit bedeutet Neuvermietungsrisiko, Leerstandszeiten und Kosten für Mieterausbau. Bei mehreren Mietern wird häufig die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit betrachtet, um das Auslaufprofil des gesamten Objekts zu bewerten.
Optionen sind dabei asymmetrisch: Sie geben dem Mieter das Recht zu verlängern, verpflichten ihn aber nicht. Der Eigentümer trägt also das Risiko und hat nicht den Vorteil der Planbarkeit — es sei denn, die Konditionen der Verlängerung sind vertraglich an Marktmiete oder Index gekoppelt. Für Käufer gehört das Auslaufprofil der Mietverträge in dieselbe Prüfung wie der bauliche Zustand.
Optionen sind asymmetrisch — sie geben dem Mieter das Recht zu verlängern, ohne ihn zu verpflichten. Für die Werthaltigkeit des Objekts zählt deshalb weniger die Nennlaufzeit als das tatsächliche Auslaufprofil aller Verträge.
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Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.