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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Pachtvertrag

Anders als Miete erlaubt Pacht auch, die Früchte der Sache zu ziehen — etwa den Ertrag eines Geschäftsbetriebs.

Nach § 581 BGB berechtigt die Pacht zusätzlich zur bloßen Nutzung auch zur Fruchtziehung — dem wirtschaftlichen Ertrag aus der Sache. Deshalb werden Restaurants, Hotels, landwirtschaftliche Flächen oder Tankstellen typischerweise verpachtet: Mitverpachtet wird nicht nur der Raum, sondern ein laufender oder aufbaubarer Geschäftsbetrieb.

Praktisch unterscheidet sich das von einer reinen Miete vor allem in den Pflichten: Instandhaltung ist beim Pächter oft umfangreicher geregelt, Inventar und Einrichtung sind meist ausdrücklich Vertragsbestandteil, und ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Beginn und Ende ist entsprechend wichtiger als bei einer leeren Gewerbefläche.

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