Rückbauverpflichtung
Die Pflicht des Mieters, bei Vertragsende bauliche Veränderungen zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Streit entsteht fast immer an derselben Stelle: Es ist nicht dokumentiert, wie die Fläche bei Übergabe aussah. Ohne Übergabeprotokoll mit Fotos und Plänen lässt sich Jahre später kaum belegen, welche Einbauten vom Mieter stammen. Deshalb ist die saubere Dokumentation zu Mietbeginn für beide Seiten die wirksamste Absicherung.
Wirtschaftlich ist die Rückbaupflicht zweischneidig. Für den Vermieter ist sie ein Anspruch, der aber nur so viel wert ist wie die Bonität des Mieters am Ende der Laufzeit. Für den Käufer einer vermieteten Immobilie ist zu prüfen, ob ein Rückbau überhaupt gewollt ist — häufig sind Einbauten für eine Nachvermietung nützlicher als eine leere Halle. Ein Verzicht gegen Ausgleichszahlung ist eine gängige Lösung.