Gewährleistungsausschluss
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie von privat wird die Haftung für Sachmängel fast immer ausgeschlossen.
Die Klausel ist Standard und nicht per se unseriös — sie bildet ab, dass ein Verkäufer einer 40 Jahre alten Immobilie nicht für deren Zustand einstehen kann und will. Die Folge ist aber weitreichend: Feuchtigkeit im Keller, eine defekte Leitung oder ein sanierungsbedürftiges Dach, die nach der Übergabe auffallen, sind wirtschaftlich dein Problem.
Der Ausschluss hat zwei Grenzen. Erstens Arglist: Wer einen bekannten, nicht erkennbaren Mangel verschweigt, kann sich auf den Ausschluss nicht berufen. Zweitens die Beschaffenheitsvereinbarung: Wird eine Eigenschaft ausdrücklich im Vertrag zugesichert — etwa eine bestimmte Wohnfläche, ein Baujahr der Heizung, ein trockener Keller — haftet der Verkäufer dafür trotz Ausschluss. Deshalb gehört alles, was für die Kaufentscheidung tatsächlich zählt, in den Vertragstext und nicht ins Exposé.