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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Mietflächenberechnung (Gewerbe)

Bei Gewerbeflächen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode wie die Wohnflächenverordnung bei Wohnraum.

Je nach Methode zählen Flure, Technikräume, Teilflächen unter Dachschrägen oder anteilige Gemeinschaftsflächen unterschiedlich mit. Bei mehreren hundert Quadratmetern und einer Miete pro Quadratmeter entstehen daraus Beträge, die über die Vertragslaufzeit erheblich sind. Deshalb sollte der Vertrag benennen, nach welcher Richtlinie gemessen wurde, und idealerweise ein Aufmaß als Anlage enthalten.

Für Käufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie ist das zugleich ein Prüfpunkt der Ertragsrechnung: Weicht die tatsächliche Fläche von der vertraglich zugrunde gelegten ab, kann der Mieter unter Umständen Ansprüche geltend machen. Ein Aufmaß vor dem Kauf ist bei größeren Objekten günstiger als der spätere Streit.

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