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Phase 4 · Nach dem Kauf — und für andere Rollen

Gemly Vermietung

Nebenkostenabrechnung, Kaution, Legionellenprüfung, Mieterhöhung — und für die Ferienvermietung Kurtaxe und Zweckentfremdungsgenehmigung.

Abrechnung & Kaution

Fristen, bei deren Versäumnis Geld verloren geht.

  • Nebenkostenabrechnung erstellen und zustellenKritisch

    Die Abrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf sind Nachforderungen ausgeschlossen — Guthaben stehen dem Mieter trotzdem zu.

    Noch nie erledigt

  • Kautionsanlage und -verzinsung prüfen

    Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen und verzinslich angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB). Ein jährlicher Blick auf Kontoauszug und Zinsgutschrift beugt Streit beim Auszug vor.

    Noch nie erledigt

Sicherheit & Pflichten

Vermieterpflichten, die im Schadenfall zur Haftung werden.

  • Legionellenprüfung der TrinkwasseranlageKritisch

    Bei zentraler Warmwasserbereitung mit Großanlage ist die Prüfung nach Trinkwasserverordnung alle drei Jahre Pflicht — unabhängig davon, ob bislang etwas auffällig war.

    Noch nie erledigt

  • Rauchmelder-Wartung organisierenKritisch

    Übernimmt der Vermieter die Rauchmelderpflicht — üblich, wenn er sie einbaut —, ist auch die jährliche Wartung seine Aufgabe, nicht die des Mieters.

    Noch nie erledigt

  • Räum- und Streupflicht für den Winter organisierenKritisch

    Ohne Winterdienst haftet der Vermieter bei Stürzen auf dem Grundstück, sofern die Pflicht nicht wirksam auf einen Mieter oder Dienstleister übertragen wurde. Vor Saisonbeginn regeln, nicht beim ersten Frost.

    Noch nie erledigt

Recht & Vertrag

Was bei Erhöhung, Modernisierung und Kündigung zu beachten ist.

  • Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist frühestens fünfzehn Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung zulässig, gedeckelt auf 20 Prozent (in angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren.

    Frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

  • Mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme, mit Angaben zu Art, Umfang, Dauer und erwarteter Mieterhöhung (§ 555c BGB) — sonst drohen Duldungs- und Umlagefähigkeit zu entfallen.

    Mindestens 3 Monate vor Baubeginn

  • Mietvertrag auf Staffel- oder Indexklausel prüfen

    Bei einer Staffel- oder Indexmiete erhöht sich die Miete nicht automatisch im System — der Termin muss aktiv wahrgenommen und dem Mieter mitgeteilt werden.

    Noch nie erledigt

Ferienvermietung

Zusätzliche Pflichten, die nur bei kurzfristiger Vermietung greifen.

  • Kurtaxe oder Tourismusabgabe abführenKritisch

    Die meisten Gemeinden verlangen eine regelmäßige Meldung und Abführung der eingenommenen Kurtaxe — Rhythmus und Frist stehen in der örtlichen Kurtaxesatzung.

    Noch nie erledigt

  • In vielen Städten ist die kurzfristige Vermietung nur mit einer befristeten Genehmigung erlaubt. Läuft sie ab, ohne dass verlängert wurde, gilt die Vermietung ab diesem Zeitpunkt als nicht genehmigt.

    Laut Befristung im Genehmigungsbescheid

  • Gästemeldungen einreichen

    Viele Kommunen verlangen eine laufende Meldung der Gästezahlen für die Beherbergungsstatistik oder die Kurtaxenberechnung — meist monatlich.

    Noch nie erledigt

  • Rauchmelder und Fluchtwegkennzeichnung der Ferienwohnung prüfenKritisch

    Bei wechselnden, ortsunkundigen Gästen sind die Anforderungen an Rauchmelder und beschilderte Fluchtwege in der Praxis strenger als bei Dauervermietung — ein jährlicher Check vor der Hauptsaison lohnt sich.

    Noch nie erledigt