Nutzungsänderung (Gewerbe)
Die Änderung der Art, wie eine Fläche genutzt wird — etwa von Lager zu Verkauf oder von Büro zu Gastronomie.
Ausgelöst werden können unter anderem Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze, Rettungswege, Lärmschutz und Barrierefreiheit. Eine Gastronomienutzung stellt andere Anforderungen als ein Büro, ein Verkaufsraum andere als ein Lager. Ob die geplante Nutzung überhaupt zulässig ist, ergibt sich zusätzlich aus dem Bebauungsplan und der Gebietsart.
Für Käufer ist die Frage doppelt relevant: Erstens, ob die aktuelle Nutzung genehmigt ist — bei über Jahre gewachsenen Betrieben ist das nicht selbstverständlich. Zweitens, ob eine geplante andere Nutzung realistisch genehmigungsfähig ist, weil davon die Drittverwendungsfähigkeit und damit der Wert bei Mieterauszug abhängt. Eine Voranfrage beim Bauamt kostet wenig und beantwortet beides.