Gewerbliche Abfärbung bei Ferienvermietung
Ab einem gewissen Umfang gilt Ferienvermietung nicht mehr als private Vermögensverwaltung, sondern als Gewerbebetrieb.
Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb ist bei der Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung ohne Zusatzleistungen meist unproblematisch — sie bleibt privat. Kommen hotelähnliche Zusatzleistungen hinzu (Frühstück, tägliche Zimmerreinigung, Wäschewechsel, Rezeptionsdienst), kippt die Einordnung schnell in Richtung Gewerbebetrieb, selbst bei nur einer Einheit.
Auch ohne Zusatzleistungen kann allein der Umfang entscheiden: Wer mehrere Ferienwohnungen professionell und mit erheblichem Organisationsaufwand vermietet, überschreitet nach der Rechtsprechung irgendwann die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit. Die Folgen sind spürbar — Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuerpflicht ab einem Freibetrag und eine andere, aufwendigere Gewinnermittlung als bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.