Teilungserklärung
Das Grundgesetz einer Eigentümergemeinschaft.
Die Teilungserklärung ist die Gründungsurkunde einer Eigentümergemeinschaft: Sie teilt ein Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungseigentumsrechte auf und legt für jede Einheit fest, was Sondereigentum ist, welcher Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum dazugehört und welche Sondernutzungsrechte — etwa an einem Gartenanteil oder Stellplatz — bestehen.
Ergänzt wird sie meist um eine Gemeinschaftsordnung, die das Zusammenleben regelt: Kostenverteilungsschlüssel, Stimmrechte, teils auch Nutzungsbeschränkungen wie ein Verbot der gewerblichen Nutzung oder Regeln zur Tierhaltung. Weil diese Regelungen für jeden künftigen Eigentümer bindend sind, unabhängig davon, ob er sie kennt, lohnt sich das vollständige Lesen vor dem Kauf — auch wenn das Dokument, wie oft der Fall, vierzig Seiten oder mehr umfasst.
Siehe auch
Kommt vor bei
- Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Beschlusssammlung
- Eigenbedarf
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerbliche Nutzung im Wohngebäude
- Kostenverteilungsschlüssel
- Miteigentumsanteil
- Objektunterlagen
- Umwandlung in Wohnungseigentum
- Vermietungsbeschränkung in der Gemeinschaftsordnung
- Verwalterzustimmung beim Verkauf
- Wohnungsgrundbuch