Sondereigentum
Der Teil der Wohnanlage, der dir allein gehört.
Sondereigentum ist der Teil einer Wohnungseigentumsanlage, über den ein einzelner Eigentümer allein bestimmen darf — grob gesagt der Innenausbau der eigenen Wohnung: nichttragende Innenwände, Bodenbeläge, Sanitärobjekte, der Innenanstrich. Was genau dazuzählt, legt die Teilungserklärung im Detail fest, nicht das allgemeine Wohnungseigentumsgesetz allein.
Ein häufiger Irrtum betrifft Fenster und Wohnungseingangstür: Sie fühlen sich wie Teil der eigenen Wohnung an, gehören aber nach ganz überwiegender Rechtsprechung zum Gemeinschaftseigentum, weil sie die äußere Erscheinung des Gebäudes und dessen Statik oder Dämmung mit betreffen. Ihr Austausch ist deshalb meist eine Gemeinschaftsentscheidung und keine, die ein einzelner Eigentümer allein treffen kann — selbst wenn er die Kosten allein tragen möchte.