Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der Aufteilungsplan zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören; die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Einheiten baulich abgetrennt sind.
Im Alltag weicht die tatsächliche Nutzung häufig vom Plan ab: Ein Kellerraum wird seit Jahren von einer Wohnung genutzt, ist im Plan aber einer anderen zugeordnet; ein Dachboden gilt als Gemeinschaftseigentum, wird aber als Speicher behandelt. Solche Abweichungen sind eine typische Konfliktquelle nach dem Kauf, weil eine langjährige Übung kein Eigentum begründet.
Der Abgleich ist einfach und wirksam: Aufteilungsplan mit der Wohnungsnummer aus dem Kaufvertrag nehmen und bei der Besichtigung Raum für Raum vergleichen, inklusive Keller, Stellplatz und Nebenflächen. Weicht etwas ab, gehört die Klärung in den Kaufvertrag — entweder über eine Zuordnung als Sondernutzungsrecht oder über eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung.