Sondernutzungsrecht
Das alleinige Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche.
Ein Sondernutzungsrecht gibt einem einzelnen Wohnungseigentümer das alleinige Recht, eine bestimmte Fläche des Gemeinschaftseigentums zu nutzen — typischerweise ein Gartenanteil, ein Stellplatz oder ein bestimmter Kellerraum. Die Fläche bleibt dabei rechtlich Gemeinschaftseigentum, nur die Nutzung ist exklusiv einer Person zugewiesen.
Wirksam ist ein Sondernutzungsrecht nur, wenn es in der Teilungserklärung oder einer nachträglichen, notariell beurkundeten Vereinbarung aller Eigentümer verankert und im Grundbuch vermerkt ist. Eine mündliche Zusage des Verkäufers — „den Stellplatz vor dem Haus nutze immer nur ich“ — hat ohne diese Grundlage keinen rechtlichen Bestand und geht beim Eigentümerwechsel verloren. Vor dem Kauf lohnt sich deshalb der Blick in die Teilungserklärung, nicht nur ins Verkaufsgespräch.