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ImmobilienEigentumswohnung

Gemeinschaftsordnung

Der Teil der Teilungserklärung, der das Verhältnis der Eigentümer untereinander regelt — Nutzung, Kostenverteilung, Stimmrecht, Beschränkungen.

Während Beschlüsse mit Mehrheit gefasst und geändert werden können, bedarf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich der Zustimmung aller Eigentümer und der Eintragung im Grundbuch. Was dort steht, prägt die Gemeinschaft daher über Jahrzehnte: Zweckbestimmung der Einheiten, Kostenverteilung, Stimmprinzip, Regelungen zu Tierhaltung, Vermietung oder baulichen Veränderungen.

Für Käufer lohnt die Lektüre vor allem an drei Stellen: der Zweckbestimmung der eigenen Einheit — eine als Hobbyraum ausgewiesene Fläche ist keine Wohnung —, dem Kostenverteilungsschlüssel und etwaigen Sonderregelungen zu Instandhaltungspflichten, die einzelne Eigentümer stärker belasten. Diese Punkte sind nach dem Kauf faktisch nicht mehr verhandelbar.