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ImmobilienGrundbuch

Wohnungsgrundbuch

Das eigene Grundbuchblatt, das für jede Eigentumswohnung angelegt wird.

Bei der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum wird das ursprüngliche Grundbuchblatt geschlossen und für jede Einheit ein Wohnungsgrundbuch angelegt. Dort steht der Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum — der Miteigentumsanteil — verbunden mit dem Sondereigentum an einer konkreten, im Aufteilungsplan bezeichneten Wohnung.

Für Käufer sind zwei Punkte wichtig. Erstens gehört zur Prüfung nicht nur das eigene Blatt, sondern auch die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, weil dort Nutzungsrechte, Kostenverteilung und Beschränkungen geregelt sind. Zweitens können Sondernutzungsrechte an Stellplätzen, Gärten oder Kellerräumen dort zugeordnet sein — sie sind nicht selbstverständlich Teil des Kaufs, nur weil sie faktisch genutzt werden.