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ImmobilienEigentumswohnung

Verwalterzustimmung beim Verkauf

In manchen Gemeinschaften ist der Verkauf einer Wohnung von der Zustimmung des Verwalters abhängig.

Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden, etwa bei erkennbar fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Erwerbers. In der Praxis ist sie meist eine Formalie — aber eine, die Zeit kostet und die im Ablauf berücksichtigt sein muss, weil sie zu den Voraussetzungen für den Vollzug gehört.

Für den Zeitplan bedeutet das einen zusätzlichen Schritt zwischen Beurkundung und Umschreibung, der wenige Tage bis mehrere Wochen dauern kann, je nachdem wie schnell die Verwaltung arbeitet. Ob eine solche Beschränkung überhaupt besteht, ergibt sich aus der Teilungserklärung — sie gehört deshalb zu den Unterlagen, die vor dem Notartermin geprüft werden, nicht danach.