Zum Inhalt springen
Zurück zum Lexikon
ImmobilienFerienimmobilie & Vermietung

Vermietungsbeschränkung in der Gemeinschaftsordnung

Regelung in der Teilungserklärung, die kurzfristige Vermietung einschränken oder verbieten kann.

Wohnungseigentümergemeinschaften können die Nutzung einzelner Einheiten über die Gemeinschaftsordnung — Teil der Teilungserklärung — einschränken, etwa auf 'Wohnzwecke' begrenzen oder die tage- oder wochenweise Vermietung an wechselnde Gäste ausdrücklich untersagen. Solche Klauseln sind grundsätzlich wirksam, wenn sie hinreichend bestimmt formuliert sind.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung, die als Ferienwohnung dienen soll, gehört die Teilungserklärung deshalb zur Pflichtlektüre — nicht nur die Kaufvertragsunterlagen. Eine nachträgliche Änderung der Gemeinschaftsordnung durch die Eigentümerversammlung ist zwar möglich, aber ein eigener, oft langwieriger Prozess, auf den sich niemand vor dem Kauf verlassen sollte.

Relevanz je nach Rolle

Käufer
Für dich als Käufer ist das ein Punkt, der über die Wirtschaftlichkeit des ganzen Vorhabens entscheidet — kläre ihn vor der Reservierung, nicht erst beim Notar.
Passendes WerkzeugGemly Vermietung