Vorfälligkeitsentschädigung
Was die Bank verlangt, wenn du vorzeitig komplett zurückzahlst.
Zahlst du ein Darlehen innerhalb der laufenden Sollzinsbindung vorzeitig und vollständig zurück — etwa weil du verkaufst oder zu günstigeren Konditionen umschulden willst —, entgeht der Bank der vereinbarte Zins für die Restlaufzeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht diesen Zinsausfall aus und berechnet sich im Kern aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Zins und dem Zins, den die Bank bei einer Wiederanlage des Geldes am Kapitalmarkt heute erzielen könnte.
Bei größeren Restschulden und langer Restlaufzeit kann die Vorfälligkeitsentschädigung schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen. Ein wichtiger Ausweg: Nach § 489 BGB darfst du zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt — unabhängig davon, wie lange die ursprünglich vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Ein Verkauf oder eine Umschuldung, die sich bis zu diesem Zeitpunkt aufschieben lässt, spart diese Kosten vollständig.