Restschuldversicherung
Eine Versicherung, die die Kreditraten übernimmt, wenn du durch Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ausfällst.
Das abgesicherte Risiko ist real: Bei einem gemeinsam finanzierten Objekt kann der Ausfall eines Einkommens die Rate unbezahlbar machen. Umstritten ist nicht das Ziel, sondern die Verpackung. Restschuldversicherungen werden häufig als Einmalbeitrag mitfinanziert, laufen also selbst über die Kreditlaufzeit mit Zinsen — was die tatsächlichen Kosten deutlich über den ausgewiesenen Beitrag hebt.
Zweiter Punkt sind die Ausschlüsse. Der Baustein Arbeitslosigkeit greift typischerweise erst nach einer Wartezeit, nicht bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag und nur für begrenzte Dauer. Vorerkrankungen können den Baustein Arbeitsunfähigkeit im Leistungsfall entwerten, wenn sie bei Abschluss nicht angegeben wurden.
Für die Entscheidung lohnt der Vergleich mit den Alternativen, die dasselbe Risiko oft günstiger abdecken: eine Risikolebensversicherung für den Todesfall und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ausfall der Arbeitskraft. Beide sind vom Kredit unabhängig, bleiben bei Umschuldung bestehen und haben keine an die Bank abgetretene Leistung.
Restschuldversicherung und die Kombination aus Risikoleben- und Berufsunfähigkeitsversicherung decken ähnliche Risiken ab — meist zu unterschiedlichen Kosten und mit unterschiedlicher Bindung an den konkreten Kredit.
Restschuldversicherung
- Abgesicherte Risiken
- Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit (je Baustein)
- Kosten
- Oft teurer Einmalbeitrag, mitfinanziert und verzinst
- Bindung an den Kredit
- Ja, an diesen Kredit gebunden
- Leistungsempfänger
- Häufig an die Bank abgetreten
- Ausschlüsse
- Wartezeiten, Vorerkrankungen, Eigenkündigung oft ausgeschlossen
Risikoleben + BU
- Abgesicherte Risiken
- Todesfall und Berufsunfähigkeit getrennt abgesichert
- Kosten
- Laufende Beiträge, meist günstiger für dieselbe Deckung
- Bindung an den Kredit
- Nein, bleibt bei Umschuldung bestehen
- Leistungsempfänger
- Frei verfügbar für dich oder Angehörige
- Ausschlüsse
- Individuell vereinbart, meist klarer geregelt
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.