Widerrufsrecht bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Ein Darlehensvertrag zwischen Verbraucher und Bank kann nach Abschluss innerhalb einer Frist widerrufen werden.
Das Widerrufsrecht betrifft den Darlehensvertrag, nicht den notariellen Kaufvertrag über die Immobilie — der ist mit der Beurkundung bindend. Diese Trennung wird regelmäßig verwechselt und ist der wichtigste Punkt des Eintrags: Ein Widerruf der Finanzierung befreit nicht von der Kaufverpflichtung.
Die Frist läuft ab Vertragsschluss und vollständiger Information. Sind die gesetzlichen Pflichtangaben unvollständig oder ist die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen — der bekannte „Widerrufsjoker", der bei Altverträgen zu zahlreichen Verfahren geführt hat. Für Verträge ab Mitte 2016 gelten geänderte Regeln mit Erlöschenstatbeständen; die Rechtslage ist über die Jahrgänge hinweg nicht einheitlich.
Ob ein Widerruf im Einzelfall Erfolg hat und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der konkreten Vertragsfassung ab und ist eine Frage für die Rechtsberatung. Für die Kaufentscheidung genügt zu wissen, dass ein unterschriebener Kreditvertrag nicht sofort endgültig ist — und dass diese Frist bereits läuft, während man auf den Notartermin wartet.