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ImmobilienGrundbuch

Dienstbarkeit

Ein Recht Dritter an deinem Grundstück, eingetragen in Abteilung II.

Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einer anderen Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines Nachbargrundstücks bestimmte Nutzungen an deinem Grundstück erlaubt — etwa ein Wegerecht, ein Leitungsrecht für Strom- oder Wasserleitungen, oder ein Wohnrecht. Das Gesetz unterscheidet Grunddienstbarkeiten (zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (zugunsten einer bestimmten Person).

Der entscheidende Punkt: Eine eingetragene Dienstbarkeit geht beim Verkauf nicht unter, sie bleibt am Grundstück bestehen und bindet auch dich als neuen Eigentümer. Sie steht in Abteilung II des Grundbuchs, zusammen mit anderen Lasten und Beschränkungen — und genau diese Abteilung wird von Käufern erfahrungsgemäß am schnellsten überflogen, obwohl sie mit am meisten über die tatsächliche Nutzbarkeit des Grundstücks aussagt.