Baulast
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsicht.
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, öffentlich-rechtlicher Natur und unabhängig vom Grundbuch. Typische Fälle: eine Abstandsflächenbaulast, wenn ein Nachbargebäude zu nah an der Grenze steht, eine Vereinigungsbaulast, wenn mehrere Flurstücke baurechtlich als eines behandelt werden, oder eine Zuwegungsbaulast, die einem Nachbargrundstück ein Wegerecht sichert.
Weil Baulasten nicht im Grundbuch stehen, tauchen sie in einem normalen Grundbuchauszug nicht auf — wer sich nur darauf verlässt, übersieht sie systematisch. Auskunft gibt ausschließlich das Baulastenverzeichnis der zuständigen Gemeinde oder des Kreises (in Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis, dort übernimmt die Bauaufsicht diese Funktion anders). Eine Einsicht kostet meist eine geringe Gebühr und lohnt sich vor jedem Kauf, besonders bei Grundstücken mit ungewöhnlichem Zuschnitt oder direkten Nachbargebäuden.