Dienstwagen mit Elektroantrieb
Für rein elektrisch betriebene Dienstwagen wird der geldwerte Vorteil nur mit einem Bruchteil des Bruttolistenpreises angesetzt, sofern eine gesetzlich festgelegte Preisgrenze nicht überschritten wird.
Die Wirkung ist erheblich: Bei gleicher Fahrzeugklasse kann der monatlich zu versteuernde Betrag gegenüber einem Verbrenner deutlich niedriger ausfallen. Genau deshalb ist die Preisgrenze der zentrale Punkt — ein Fahrzeug knapp darüber verliert die stärkere Begünstigung vollständig, was die Ausstattungswahl beeinflusst. Bei Hybridfahrzeugen kommen Anforderungen an elektrische Reichweite oder Emissionen hinzu.
Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Überlassung, und Änderungen der Vergangenheit haben Fahrzeuge unterschiedlicher Jahrgänge in unterschiedliche Regime gestellt. Wer ein Angebot bewertet, sollte deshalb nicht mit Werten aus Vorjahren rechnen. Auch Ladestrom, Wallbox am Wohnort und Ladekarten haben eigene steuerliche Regelungen — insgesamt ein Fall für die steuerliche Beratung.