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ImmobilienKaufvertrag

Erschließungszustand

Der Zustand, in dem ein Grundstück an Straße und Versorgungsnetze angebunden ist. „Erschlossen" ist kein einheitlich definierter Begriff und wird in Inseraten unterschiedlich verwendet.

Zu unterscheiden sind die öffentliche Erschließung — Straße, Kanal, Leitungen bis zur Grundstücksgrenze — und die Hausanschlüsse, also die Verbindung von der Grenze bis ins Gebäude. Beide werden getrennt abgerechnet, und beide können offen sein, obwohl ein Grundstück als „erschlossen" beworben wird. Hinzu kommen Anschlüsse an Telekommunikation, Gas oder Wärmenetz, die nicht überall verfügbar sind.

Vor dem Kauf lohnt eine schriftliche Auskunft der Gemeinde und der Versorger: Welche Beiträge sind bereits gezahlt, welche stehen aus, welche Anschlüsse existieren tatsächlich. Bei Grundstücken in zweiter Reihe oder in Ortsrandlagen ist zusätzlich die Zufahrt zu klären — ein Wegerecht über ein Nachbargrundstück ist etwas anderes als eine öffentliche Straße.

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