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ImmobilienKaufvertrag

Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte Rechte an der Immobilie haben, die im Vertrag nicht vorgesehen waren — etwa ein Wohnrecht, eine Dienstbarkeit oder eine nicht gelöschte Grundschuld.

Sichtbar werden solche Rechte im Grundbuch, Abteilung II und III — und genau deshalb ist der aktuelle Grundbuchauszug vor Beurkundung unverzichtbar. Nicht jede Eintragung ist ein Problem: Ein Leitungsrecht des Versorgers ist üblich, ein lebenslanges Wohnrecht der Vormieterin verändert dagegen den Wert des Objekts erheblich.

Nicht alles steht im Grundbuch. Baulasten sind in den meisten Bundesländern in einem separaten Verzeichnis geführt, Miet- und Pachtverhältnisse ergeben sich aus Verträgen, und Altlasten stehen in Registern der Umweltbehörden. Wer nur den Grundbuchauszug prüft, hat einen Teil des Bildes — nicht das ganze.

Passendes WerkzeugVertragsprüfung