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ImmobilienGrundbuch

Reallast

Eine Belastung in Abteilung II, die den Eigentümer zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet — Geld, Naturalien oder Pflege.

Die Leistungen können vielfältig sein: monatliche Zahlungen an den Übergeber, Lieferung von Brennholz, Pflege- und Betreuungsleistungen oder die Übernahme von Kosten. Anders als eine Grundschuld sichert die Reallast nicht eine Geldsumme, sondern eine laufende Verpflichtung — was ihre Bewertung schwierig macht.

Für Käufer ist entscheidend, dass eine eingetragene Reallast nicht mit dem Verkauf endet. Sie muss entweder gelöscht werden, wozu der Berechtigte zustimmen muss, oder sie wird übernommen und mindert den Wert des Objekts entsprechend. In alten Grundbüchern finden sich Reallasten, deren Berechtigte längst verstorben sind — die Löschung ist dann Formsache, kostet aber Zeit und sollte vor der Beurkundung angestoßen sein.