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ImmobilienGrundbuch

Bestandsverzeichnis

Der Teil des Grundbuchs, der das Grundstück selbst beschreibt — Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart.

Die Angaben stammen aus dem Liegenschaftskataster. Wichtig ist, dass ein wirtschaftlich einheitliches Objekt aus mehreren Flurstücken bestehen kann — Haus, Garage, Zufahrt und Garten sind gelegentlich getrennt geführt. Wird nur ein Teil davon verkauft, entstehen Zugangs- oder Nutzungsprobleme, die sich später nur über Dienstbarkeiten lösen lassen.

Die Fläche im Bestandsverzeichnis ist die Grundstücksfläche, nicht die Wohnfläche — die beiden werden regelmäßig verwechselt. Auch die Nutzungsart ist keine Aussage über das Baurecht: Ob und wie gebaut oder erweitert werden darf, ergibt sich aus Bebauungsplan und Bauordnung, nicht aus dem Grundbuch.