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ImmobilienGrundbuch

Nacherbenvermerk

Ein Vermerk, der anzeigt, dass der eingetragene Eigentümer nur Vorerbe ist und die Immobilie später an einen Nacherben fällt.

Die Konstruktion stammt aus dem Erbrecht und wird häufig genutzt, um Vermögen erst dem Ehepartner und danach den Kindern zukommen zu lassen, oder um es vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Der Vorerbe darf die Immobilie nutzen, aber nicht frei darüber verfügen — unentgeltliche Verfügungen und teils auch Verkäufe sind unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben beeinträchtigen.

Für Käufer ist das ein Punkt, der die gesamte Transaktion tragen oder scheitern lassen kann. Praktisch wird der Verkauf durch die Zustimmung aller Nacherben ermöglicht, was bei minderjährigen oder noch nicht geborenen Nacherben zusätzlich gerichtliche Genehmigungen erfordern kann. Wer einen solchen Vermerk im Auszug findet, sollte vor jeder weiteren Investition rechtlich klären lassen, ob und wie ein Erwerb möglich ist.