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ImmobilienKaufvertrag

Altlastenverdacht

Der Verdacht, dass Boden oder Grundwasser eines Grundstücks belastet sind — häufig durch frühere gewerbliche Nutzung.

Die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers ist der entscheidende Punkt: Sie knüpft an das Eigentum an, nicht an die Schuld. Wer ein Grundstück mit belastetem Boden erwirbt, kann zur Untersuchung und Sanierung herangezogen werden, während der Verursacher womöglich nicht mehr greifbar ist. Die Kosten können den Grundstückswert übersteigen.

Vor dem Kauf lässt sich das mit überschaubarem Aufwand eingrenzen: Anfrage beim zuständigen Altlastenkataster, Blick in historische Nutzungen des Areals, bei Verdacht ein orientierendes Bodengutachten. Besonders relevant ist das bei ehemaligen Tankstellen, Werkstätten, Reinigungen, Betriebsgeländen und bei Aufschüttungen unbekannter Herkunft. Ein Verkäufer, der von einer Belastung wusste und schweigt, handelt arglistig — nachweisen muss das aber der Käufer.

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