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ImmobilienKaufvertrag

Zwangsversteigerung als Erwerbsweg

Der Erwerb einer Immobilie im gerichtlichen Versteigerungsverfahren.

Grundlage ist ein gerichtlich beauftragtes Verkehrswertgutachten, das eingesehen werden kann — es beruht aber oft auf einer Außenbesichtigung oder auf Annahmen, wenn der Eigentümer den Zutritt verweigert hat. Wer bietet, kauft daher mit erheblicher Unsicherheit über den Innenzustand. Hinzu kommt, dass bestehende Rechte in Abteilung II je nach Rangverhältnis bestehen bleiben können, etwa ein Wohnrecht — das ist im Zweifel wertvernichtend.

Praktisch braucht es Vorbereitung: Gutachten und Grundbuch prüfen, Sicherheitsleistung bereithalten, ein festes Höchstgebot definieren, die Finanzierung vorab mit der Bank klären und die Situation nach dem Zuschlag durchdenken — insbesondere, ob das Objekt bewohnt ist und geräumt werden muss. Der vermeintliche Preisvorteil bezahlt genau diese Risiken.

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