Sachmangel (Immobilie)
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Immobilie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die übliche Nutzung eignet.
Maßstab ist zuerst das, was im Vertrag steht. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es darauf an, ob das Objekt üblichen Anforderungen entspricht — wobei bei einem Altbau ein anderer Standard gilt als bei einem Neubau. Feuchte Kellerwände in einem Haus von 1930 sind alterstypisch und regelmäßig kein Mangel; dieselbe Feuchtigkeit in einem Neubau ist einer.
Für Käufer ist die praktische Konsequenz eindeutig: Weil der Gewährleistungsausschluss im Bestand die Regel ist, entscheidet die Prüfung vor dem Kauf. Ein bautechnischer Sachverständiger bei der zweiten Besichtigung kostet einen niedrigen vierstelligen Betrag und ist gemessen an Feuchtigkeit, Dachzustand, Elektrik oder Schadstoffen im Baujahr die günstigste Position im gesamten Kaufprozess.