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ImmobilienGrundbuch

Widerspruch im Grundbuch

Ein Vermerk, der anzeigt, dass die eingetragene Rechtslage möglicherweise unrichtig ist.

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben: Wer auf seinen Inhalt vertraut, kann grundsätzlich wirksam erwerben, auch wenn die Eintragung falsch ist. Der Widerspruch durchbricht genau diesen Schutz — er signalisiert, dass jemand die Richtigkeit bestreitet, etwa weil eine Erbfolge streitig ist oder eine Eintragung fehlerhaft erfolgte.

Für Käufer bedeutet das: Solange ein Widerspruch eingetragen ist, ist der gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Ein Kauf in dieser Lage ist nur sinnvoll, wenn die zugrunde liegende Streitfrage vorher geklärt und der Widerspruch gelöscht wird. Die Ursache zu erfragen, ist der erste Schritt — der Notar kann einordnen, worum es geht, aber die Klärung selbst liegt bei den Beteiligten.