Kaufpreisfälligkeit
Der Kaufpreis wird nicht am Notartermin fällig, sondern erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Typische Voraussetzungen sind die eingetragene Auflassungsvormerkung, das Vorliegen der Löschungsunterlagen für Belastungen des Verkäufers, ein Negativattest zum gemeindlichen Vorkaufsrecht und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen. Erst wenn alle vorliegen, ist gesichert, dass der Käufer für sein Geld auch die lastenfreie Rechtsposition bekommt.
Zwischen Beurkundung und Fälligkeitsmitteilung liegen deshalb üblicherweise vier bis acht Wochen. Diese Zeitspanne ist der wichtigste Fixpunkt der gesamten Terminplanung — Darlehensabruf, Kündigung der alten Wohnung, Umzug und Handwerkertermine hängen daran. Verzögerungen entstehen fast immer bei den Löschungsunterlagen der Verkäuferbank, worauf weder Käufer noch Notar Einfluss haben.