Vorkaufsrecht der Gemeinde
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des Käufers in den Kaufvertrag eintreten.
Das Recht besteht nicht flächendeckend, sondern knüpft an städtebauliche Situationen an, etwa Sanierungsgebiete, Umlegungsgebiete oder Flächen mit bestimmten Planungszielen. Übt die Gemeinde es aus, kommt der Kaufvertrag mit ihr zustande — zu denselben Konditionen. Der Fall ist selten, aber er existiert.
Praktisch relevant ist vor allem die Zeitkomponente: Die Gemeinde hat eine gesetzliche Frist zur Erklärung, und bis das Negativattest vorliegt, wird der Kaufpreis nicht fällig. Bei Objekten in Sanierungs- oder Erhaltungsgebieten kommen zusätzlich Genehmigungsvorbehalte für spätere bauliche Änderungen hinzu — ein Punkt, der die Nutzungspläne nach dem Kauf stärker einschränken kann als das Vorkaufsrecht selbst.